Studienordnung für den Teilstudiengang "Informatik für das Lehramt an Gymnasien" mit dem Abschluß

"Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien" an der Philipps-Universität Marburg vom 17. Juli 1996

 

Aufgrund des § 22 Abs.5 des Hessischen Universitätsgesetzes hat der Fachbereich Mathematik der Philipps-Universität Marburg die folgende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht.

Wiesbaden, 21. April 1997 
                               Hessisches Ministerium 
                               für Wissenschaft und Kunst
                               H I 4.1 - 424/472 - 19  
                               StAnz. 25/1997 S. 1796 

Vorbemerkung:

Im folgenden sind Personenbezeichnungen stets geschlechtsneutral zu lesen.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Teilstudiengang Informatik für das Lehramt an Gymnasien - im folgenden kurz "Informatik (Lehramt)" genannt - auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3.4.1995 (GVBl.I, S. 233), der Ordnung für Schulpraktika im Rahmen der Schulpraktischen Studien der Studierenden des Lehramts an Gymnasien an der Philipps-Universität in Marburg und der Zwischenprüfungsordnung der Philipps-Universität in den Teilstudiengängen für das Lehramt an Gymnasien in der jeweils gültigen Fassung.

 

§ 2 Studiendauer und -beginn

(1) Der Fachbereich Mathematik stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, aufgrund dessen Studierende des Teilstudiengangs "Informatik (Lehramt)" nach vier Fachsemestern die Zwischenprüfung ablegen und sich nach acht Fachsemestern zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien melden können.

(2) Das Studium sollte vorzugsweise im Wintersemester begonnen werden, da die Abfolge der einzelnen Lehrveranstaltungen günstiger gestaltet werden kann. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist jedoch auch möglich.

 

§ 3 Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen. Sie beschäftigt sich im besonderen mit Methoden, Techniken und Anwendungen der automatischen Datenverarbeitung mit Hilfe von Rechnern sowie mit der Analyse, Modellierung und rechnertechnischen Umsetzung komplexer dynamischer Systeme. Informatik ist eine Wissenschaft mit rasch fortschreitender Entwicklung, die wesentlich durch die sich ständig erweiternden Anwendungsfelder beeinflußt wird.

(2) Das Studium des Faches "Informatik (Lehramt)" soll die Studierenden auf ihre Tätigkeit als Informatiklehrer sowohl fachwissenschaftlich als auch fachdidaktisch vorbereiten. Lehrer des Faches Informatik sollen befähigt sein, den Schülern wesentliche Denkweisen der Informatik zu vermitteln und sie in den Kenntnisstand zu versetzen, Methoden und Verfahren der Informatik in angemessener Weise konkret anzuwenden. Im Mittelpunkt des Lehramtsstudiums stehen die Grundlagen und konsolidierten Teilbereiche der Informatik. Das Lehrangebot ist aber so flexibel ausgerichtet, daß auch neue Entwicklungen aufgenommen werden können.

(3) Das Studium soll den Studierenden dazu befähigen, komplexe Systeme und Fragestellungen zu analysieren, für konkrete Aufgabenstellungen Algorithmen und rechnertechnische Lösungen zu finden, diese in Programme einer geeigneten Programmiersprache umzusetzen und zur erfolgreichen Ausführung zu bringen. Darüber hinaus soll der angehende Lehrer lernen,

Dazu gehören auch Kenntnisse zur Beurteilung von Rechnerausstattungen und die Planung von Rechnereinsatz an Schulen unter pädagogischen Gesichtspunkten. Weiterhin soll der Studierende die Anwendungsfelder der Informatik kennen, ihre neueste Entwicklung verfolgen und beurteilen sowie Fragestellungen nach den gesellschaftlichen Auswirkungen von Technik und Technikentwicklung im Unterricht behandeln können.

(4) Gegenstände des Studiums sind die folgenden Bereiche:

(a) Theoretische Informatik (Formale Sprachen und Grammatiken, Automatentheorie, Berechenbarkeit, Verifikation, Komplexitätstheorie, Logik und Wissensverarbeitung)

(b) Systementwicklung (Algorithmen und Datenstrukturen, Programmierung, Software Engineering, Übersetzerbau, Graphik-Programmierung)

(c) Systemumgebung (Rechnerarchitektur und Betriebssysteme, Rechnernetze, Datenbanken und Informationssysteme, Informatik-Anwendungen)

(d) Gesellschaftliche Aspekte der Informatik (Chancen und Risiken der Automatisierung, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Geschichte der Informatik)

(e) Fachdidaktik (Ziele und Inhalte der Informationstechnischen Bildung, Planung und Entwurf des Informatikunterrichts, Bewertung von Hard- und Softwaresystemen für den Unterricht.)

 

§ 4 Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grund- und das Hauptstudium. Das Grundstudium umfaßt mindestens 30 Semesterwochenstunden. Für Studierende, die nicht Mathematik als zweites Fach gewählt haben, umfaßt es 36 Semesterwochenstunden. Es kann in vier Semestern absolviert werden und wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium wird nach Bestehen der Zwischenprüfung aufgenommen. Es umfaßt mindestens 34 Semesterwochenstunden und kann in vier Semestern absolviert werden. Das Studium wird mit der "Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien" abgeschlossen. Der Aufbau des Studiums entsprechend dem in der Anlage zu dieser Studienordnung ersichtlichen Studienplan wird empfohlen.

(2) Während des Hauptstudiums erfolgen auch die fachdidaktischen Schulpraktischen Studien, sofern diese im Fach Informatik gewählt werden. In diesem Falle umfaßt das Hauptstudium mindestens 40 Semesterwochenstunden. Die Schulpraktischen Studien tragen zur Erkundung und Erfahrung der Erfordernisse des Schulunterrichts bei und werden durch die Ordnung für Schulpraktika im Rahmen der Schulpraktischen Studien der Studierenden des Lehramts an Gymnasien an der Philipps-Universität in Marburg geregelt.

 

§ 5 Lehrveranstaltungen

  1. Im Grundstudium soll eine solide Grundlage für das im Hauptstudium zu vertiefende Informatikstudium erworben werden. Dies geschieht in den Grundvorlesungen Informatik I, IIa und IV sowie in einer der beiden Veranstaltungen Logik oder Diskrete Mathematik. Eine aktive Teilnahme an den Übungen ist unbedingt erforderlich. Studierende, die nicht Mathematik als weiteres Studienfach haben, müssen die mathematische Grundvorlesung Lineare Algebra I (oder II) mit Übungen besuchen. Das Grundstudium in Informatik (Lehramt) ist so angelegt, daß eine Durchlässigkeit der beiden Studiengänge "Informatik (Lehramt)" und "Informatik (Diplom)" gewährleistet wird.
  2. Im Hauptstudium sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Dazu müssen aus den drei Gebieten Theoretische Informatik, Systementwicklung und Systemumgebung jeweils Wahlpflichtveranstaltungen von 6 - 10 SWS, insgesamt mindestens 24 SWS besucht werden. Zu diesen können im besonderen auch noch nicht gehörte Grundveranstaltungen wie Informatik IIb, IIIa oder IIIb gehören. Die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einem Seminar und einem Fortgeschrittenen-Praktikum ist nachzuweisen. Weiterhin ist im Hauptstudium die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens zweistündigen Veranstaltung zu den gesellschaftlichen Bezügen der Informatik erforderlich. Im Rahmen der Wahlpflichtbereiche des Hauptstudiums wird den Studierenden des Lehramts der Besuch von Lehrveranstaltungen nahegelegt, die einen Bezug zu den aus der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter ersichtlichen Prüfungsbereichen haben. Das sind in erster Linie die Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Praktischen Informatik, dazu sind aber auch Lehrveranstaltungen aus der Theoretischen und Angewandten Informatik wichtiger Studienbestandteil. Für die Fachdidaktik ist insbesondere auch die Veranstaltung Informatik IIIb (Deklarative Sprachen) von Bedeutung.
  3. Der Fachbereich bietet den Lehramtsstudenten während des Hauptstudiums Lehrveranstaltungen an, die einen deutlichen Bezug zum später benötigten Unterrichtsstoff haben. Im besonderen werden regelmäßig Seminare veranstaltet, die sich vornehmlich an Studierende des Lehramtes richten und als solche gekennzeichnet werden.
  4. Der Fachbereich ist bestrebt, die Studierenden von Anfang an zu selbständiger Arbeit anzuhalten. Hierzu gehören vordringlich das selbständige Lösen von Übungsaufgaben, regelmäßige schriftliche Ausarbeitung sowie der mündliche Vortrag dieser Lösungen. Die Übungen verfolgen neben der Besprechung der Übungsaufgaben den Zweck, den in der Vorlesung behandelten Stoff angemessen aufzuarbeiten und zu ergänzen. Ein sinnvolles Studium des Faches Informatik ist nur möglich, wenn der Studierende sich kontinuierlich an den angebotenen Lehr- und Übungsveranstaltungen beteiligt.
  5. Beabsichtigen Studierende die wissenschaftliche Hausarbeit im Fach Informatik anzufertigen (§ 16 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter), so sollen sie sich möglichst bald nach der Zwischenprüfung von einem Hochschullehrer des Fachs über die weitere Gestaltung seines Studiums beraten lassen.

§ 6 Leistungsnachweise

  1. Leistungsnachweise werden vom Leiter der Lehrveranstaltung aufgrund der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erteilt.
  2. Erfolgreich teilgenommen hat, wer die erforderlichen Leistungskontrollen besteht. Wird eine Leistungskontrolle gemäß Abs. 3, Punkt 1, b) oder c) nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden; ansonsten ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen.
  3. Für die einzelnen Lehrveranstaltungsarten sind folgende Leistungskontrollen vorgesehen, die vom Veranstaltungsleiter zu Semesterbeginn festgelegt werden:
  1. Übungen
    a) die Lösung von Übungsaufgaben, die schriftliche Ausarbeitung und mündlicher Vortrag zu eingereichten Lösungen oder sonstigen im Rahmen der Übungen gestellten Themen

b) eine oder mehrere Klausuren

c) eines oder mehrere Kolloquien.

Ein benoteter Leistungsnachweis wird nur vergeben, wenn das Kriterium a) und eines der Kriterien b) oder c) erfüllt sind.

  • Seminare

    a) erfolgreicher Vortrag zu einem im Rahmen des Seminars gestellten Thema

    b) selbständige Bearbeitung und Lösung von Problemen, die vom Veranstaltenden im Zusammenhang mit dem Thema des Seminars gestellt werden

    c) Kolloquium über den Inhalt des Seminars

    Ein Leistungsnachweis wird für das Bestehen der Kriterien a) oder b) und ggf. zusätzlich c) erteilt. Die Teilnahme an einem Seminar kann vom Bestehen der Zwischenprüfung oder einem anderen Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse abhängig gemacht werden.

  • Praktika

    a) schriftlicher Praktikumsbericht (gegebenenfalls Dokumentation der erstellten Programme) und

    b) Vortrag über die erarbeitete Problemlösung.

     

  • § 7 Studienleistungen

    (1) Im Grundstudium sind die folgenden Studienleistungen nachzuweisen:

    a) Erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zu Informatik I, IIa und IV, an einer der Übungen zu Logik oder Diskreter Mathematik sowie am Informatik-Praktikum. Einer der Übungsscheine, die zu den Grundvorlesungen Informatik I und IIa erworben werden, muß ein benoteter Schein sein, ebenso der Schein zu Logik / Diskrete Mathematik.

    b) Studierende, die nicht Mathematik als zweites Fach studieren, müssen zusätzlich einen benoteten Übungsschein in Linearer Algebra I (oder II) vorweisen.

    (2) Im Hauptstudium sind die folgenden Studienleistungen nachzuweisen: Zwei benotete Leistungsnachweise zu Wahlpflichtveranstaltungen aus zwei verschiedenen der drei Bereiche gemäß § 3 Abs. 4, Buchstabe a) bis c), ein Seminarschein aus einem der Gebiete a) bis d), ein Leistungsnachweis zur Fachdidaktik sowie ein Leistungsnachweis zum Fortgeschrittenen-Praktikum.

     

    § 8 Studienfachberatung

    (1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere der vom Fachgebiet Informatik beauftragte Professor zuständig. Darüber hinaus stehen aber auch alle Professoren des Fachgebiets für Fragen der Studienfachberatung zur Verfügung.

    (2) Für Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte in Prüfungsfragen sind das Zwischenprüfungsamt und das Wissenschaftliche Prüfungsamt für die Lehrämter an der Philipps-Universität zuständig.

     

    § 9 Inkrafttreten

    Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

     

    Marburg, den 30.April 1997

     

     

    (Prof. Dr. H. P. Gumm)

    Dekan des Fachbereiches Mathematik

    der Philipps-Universität Marburg

     

    Anlage:

    Studienplan für den Studiengang Informatik für das Lehramt an Gymnasien des Fachbereiches Mathematik der Philipps-Universität Marburg

    Grundstudium: SWS

    1.-2. Fachsemester:

    Informatik I 4 + 2Ü

    Informatik IIa 4 + 2Ü

    Lineare Algebra I (oder II) (4 + 2Ü) *

    3.-4. Fachsemester:

    Informatik IV 4 + 2Ü

    Logik od. Diskrete Mathematik 4 + 2Ü

    Didaktik der Informatik 2

    Informatik-Praktikum 4
    -----------------------------------------------------------------------------------------

    Summe 30 (36*)

    Hauptstudium: SWS

    Wahlpflichtveranstaltungen aus der Theoretischen Informatik 6-10 }

    Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Bereich Systementwicklung 6-10 } zus. 24

    Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Bereich Systemumgebung 6-10 }

    Gesellschaftliche Aspekte der Informatik 2

    Fachdidaktik 2 - 4

    Seminar 2

    Fortgeschrittenen-Praktikum 4
    -----------------------------------------------------------------------------------------

    Summe 34-36

    Schulpraktische Studien (falls im Fach Informatik gewählt) 6

    *: Betrifft nur Studierende, die nicht Mathematik als zweites Fach studieren.