Studienordnung für den Studiengang "Informatik" mit dem Abschluss Diplomprüfung für das Fach Informatik an der Philipps-Universität Marburg vom 5. Juli 2000

Aufgrund von § 47 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes erläßt der Fachbereich Mathematik und Informatik der Philipps-Universität Marburg die folgende Studienordnung.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik (Diplom) 5. Juli 2000 (Staatsanzeiger für das Land Hessen – 12. März 2001, S. 1061) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studienganges "Informatik (Diplom)" am Fachbereich Mathematik und Informatik der Philipps-Universität Marburg.

 

 

§ 2 Studiendauer

Der Fachbereich Mathematik und Informatik stellt auf der Basis dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, aufgrund dessen ein Student*)des Studienganges "Informatik (Diplom)" innerhalb von neun Fachsemestern die Diplomprüfung ablegen kann.

 

 

§ 3 Beginn des Studiums

Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.

 

 

§ 4 Studienvoraussetzungen

 

Für Studienanfänger, die keine Vorbildung in Informatik mitbringen, bietet der Fachbereich in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Wintersemester eine Vorlesung  "Einführung in die Informatik" mit Praktikum als Blockveranstaltung an. Diese Veranstaltung bietet eine allgemeine Grundausbildung in Anwendung und Programmierung zeitgemäßer Computersysteme. Liegen Grundkenntnisse in Informatik vor, kann diese Vorlesung ausgelassen werden. Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind für ein Studium der Informatik von Vorteil.

 

 

§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums

 

(1) Das Studium des Faches "Informatik (Diplom)" legt fachliche Grundlagen für eine Tätigkeit als Informatiker in Wirtschaft und Industrie oder im öffentlichen Dienst. Die Informatik umfaßt Wissenschaft, Technik und Anwendung der elektronischen Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Informationen. Informatik ist eine Wissenschaft mit rasch fortschreitender Entwicklung, die wesentlich durch das sich ständig erweiternde Anwendungsfeld beeinflußt wird. Anforderungen an Diplominformatiker sind:

 

-        Erfassen, Analysieren und konkretes Umsetzen von Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen mit Hilfe informationsverarbeitender Systeme. Dazu müssen umfangreiche Programmsysteme erstellt bzw. angewandt werden.

 

-        Konstruktion sehr komplexer Systeme zur Informationsverarbeitung und die Sicherung ihrer Beherrschung mit Hilfe von Methoden wie z. B. Formalisierung, Modellbildung und Simulation

 

-        Entwurf und Anwendung von Systemen zur Übertragung von Informationen mit Hilfe lokaler und überregionaler Rechnernetze

 

-        Aufgreifen und Mitgestalten neuer Entwicklungen, sowie die Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Fachrichtungen

 

         

(2) Um den genannten Aufgaben gerecht zu werden, enthält das Studium der Informatik folgende Elemente:

 

-        Das selbständige Bearbeiten umfangreicher konkreter Projekte im Rahmen von Praktika im Hauptstudium sowie die Vermittlung eines fundierten theoretischen Hintergrunds. Beides wird im Grundstudium durch die Vorlesungen, Praktika und Übungen zur Informatik vorbereitet.

 

-        Die gründliche Ausbildung in Mathematik als fester Bestandteil des Grundstudiums. Mathematisches Wissen und Können befähigt in besonderer Weise dazu, neue Aufgaben flexibel und erfolgversprechend anzugreifen.

 

-        Das Studium anderer Fächer. Dem kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Entwicklung der Informatik stark von der Anwendung her geprägt ist. Die Veränderungen, die durch deren Einsatz hervorgerufen werden, wirken sich in der gesamten Gesellschaft aus. Techniken der Simulation, der Analyse, der Modellbildung und der effektiven Durchführung von umfangreichen Berechnungen oder die Auswertung großer Mengen von Meß- oder Falldaten schaffen für viele Wissenschafts- und Anwendungsgebiete Werkzeuge und Hilfsmittel für die Aufbereitung und Anwendung von Informationen. Vielen Wissenschaftsbereichen eröffnen sich neuartige Möglichkeiten mit den von der Informatik entwickelten Informationssystemen. Daher ist das Studium anderer Fächer zum Erwerb des Diploms in Informatik ein, auch von der Struktur des Faches her, notwendiger Bestandteil. Im Grund- und Hauptstudium muß ein Nebenfach gewählt werden. Das Nebenfach im Hauptstudium sollte im Regelfall auf dem im Grundstudium gewählten Nebenfach aufbauen; es kann aber auch Mathematik als Nebenfach des Hauptstudiums gewählt werden.

 

 

§ 6 Aufbau des Studiums

(1) Allgemeines

(a)     Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium kann in vier Semestern absolviert werden und wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium wird nach Bestehen der Diplom-Vorprüfung aufgenommen und kann in vier Semestern absolviert werden. Es wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Der Fachbereich stellt durch ein geeignetes Lehrangebot sicher, daß die Meldung zur Diplom-Vorprüfung nach dem vierten, die zur Diplomprüfung am Ende des achten Fachsemesters erfolgen kann.

(b)     Die für den Studiengang mindestens erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) für Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminare sind im Grund- und im Hauptstudium insgesamt 163-167 SWS.


Das Grundstudium umfaßt 83-88 SWS, die sich wie folgt verteilen:

          - Informatik         38  SWS

          - Mathematik      31 SWS

          - Nebenfach        14-19 SWS .


Im Hauptstudium verteilen sich 78-82 SWS wie folgt:

          - Mathematische Methoden der Informatik                                                6 SWS

          - Informatik                                                                                             48 SWS

          - Projektarbeit oder (2 Fortgeschrittenenpraktika und 2 Seminare)           12 SWS

          - Nebenfach                                                                                            12-16 SWS .

 

 

(2) Grundstudium

 

(a)     Das Grundstudium der Informatik erstreckt sich auf die Gebiete der fünf folgenden Prüfungsfächer der Diplom-Vorprüfung (§ 10 Abs. 2 DPO Informatik):

 

            - Praktische Informatik

            - Theoretische und Technische Informatik

            - Analysis und Lineare Algebra

            - Mathematische Methoden der Informatik

            - Nebenfach.

 

(b)          Zum Gebiet „Praktische Informatik“ gehören die Vorlesungen:

-         Praktische Informatik I: Imperative Programmierung               4 SWS VL + 2 SWS Ü

-         Praktische Informatik II II: Algorithmen und Datenstrukturen  4 SWS VL + 2 SWS Ü

-         Praktische Informatik III: Deklarative Programmierung                       2 SWS VL + 2 SWS Ü

 

          und das Informatik-Praktikum. Im Informatik-Praktikum wird erstmalig die für das Verständnis der Informatik wichtige Durchführung (relativ) umfangreicher Programmierprojekte geübt. Die Vorlesungen werden jeweils durch Übungen ergänzt, in denen durch die Bearbeitung von Aufgaben der Wissensstand kontrolliert und vertieft wird.

 

(b)          Zum Gebiet „Theoretische und Technische Informatik“ gehören die Vorlesungen:

-             Technische Informatik I:Rechnerstrukturen)                                           4 SWS VL + 2 SWS Ü

-             Technische Informatik II: Betriebssysteme und Rechnerkommunikation
                                                                                                               4 SWS VL + 2 SWS Ü

- Theoretische Informatik                                                                        4 SWS VL + 2 SWS Ü

 

(c)           Zum Gebiet „Analysis und Lineare Algebra“ gehören die Grundvorlesungen:

-         Mathematik I                                                                                    5 SWS VL + 2 SWS Ü

-         Mathematik II                                                                                   4 SWS VL + 2 SWS Ü

-         Mathematik III                                                                                  4 SWS VL + 2 SWS Ü

Alternativ können die fünfstündigen Grundvorlesungen Analysis I und Analysis II sowie die vierstündige Grundvorlesung Lineare Algebra I gehört werden. Letzteres wird Studierenden empfohlen, die das Nebenfach Physik oder im Hauptstudium das Nebenfach Mathematik belegen möchten. In den Vorlesungen dieses Gebietessoll eine solide Grundlage in Mathematik erworben werden.

 

(e)     Zum Gebiet „Mathematische Methoden der Informatik“ gehören die vierstündigen Vorlesungen „Mathematische Logik“ und „Diskrete Mathematik“, die durch zweistündige Übungen ergänzt werden, sowie eine weitere vierstündige Vorlesung mit zweistündigen Übungen aus Bereichen wie z.B. Algebra, Zahlentheorie, Codierungstheorie, Komplexitätstheorie, Numerik, Optimierung, Stochastik. Eine der beiden Vorlesungen „Mathematische Logik“ oder „Diskrete Mathematik“ kann nach dem Vordiplom gehört werden.

 

(f)      Als Nebenfächer sind Physik, Chemie, Physikalische Chemie, Philosophie, Psychologie, Medienwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften zugelassen. Weitere Nebenfächer können nach Maßgabe von Abschnitt I, Ziff. 2.8 der Anlage zur Diplomprüfungsordnung zugelassen werden. Die Anforderungen in den jeweiligen Fächern sind in der Anlage festgelegt.

 

(g)           Nach dem vierten Fachsemester soll die Diplom-Vorprüfung abgelegt werden. Sie kann auch früher abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden, vgl. §3 Abs. 6 der Diplomprüfungsordnung. Für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung werden folgende Leistungsnachweise benötigt:

-          in Informatik: vier benotete Übungsscheine:

-          je einer zur Praktischen Informatik I und  II,

-          einer zur Technischen Informatik I

-          einer zur Theoretischen Informatik

und der Schein zum  Informatik-Praktikum

-          in Mathematik drei benotete Übungsscheine:

-          einer zur Mathematik I oder zur Linearen Algebra I

-          einer zur Mathematik II oder III oder zur Analysis I oder II

-          einer zur Mathematischen Logik oder zur Diskreten Mathematik.

Die Anforderungen im Nebenfach sind in der Anlage geregelt.

Anstelle des benoteten Scheins zur Praktischen Informatik I oder anstelle des benoteten Scheins zur Technischen Informatik I können die beiden benoteten Scheine zur Praktischen Informatik III und zur Technischen Informatik II vorgelegt werden.

 

 

 

(3) Hauptstudium

 

(a)     Im Hauptstudium sollen die Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Es sind im Regelfall Veranstaltungen im Gesamtumfang von 50 SWS im Bereich der Informatik zu absolvieren. Hierbei sind sowohl Gebiete der Theoretischen Informatik als auch der Praktischen Informatik, im Umfang von jeweils 12-20 SWS, zu berücksichtigen. In einem Vertiefungsfach mit einem Umfang von ebenfalls 12-20 SWS kann der Student in weitem Rahmen sein Studium selbst gestalten.

 

(b)     Aufbauend auf diesen Vorlesungen und Übungen oder Praktika sollen die erworbenen Kenntnisse entsprechend folgender Alternativen vertieft werden.

 

          Alternative A

          Teilnahme an 2 Fortgeschrittenenpraktika im Umfang von je 4 SWS, wovon eines eine Fortgeschrittenenarbeit in der Informatik sein muß und eines außerhalb der Informatik oder als vertiefendes Praktikum (z.B. Datenbankpraktikum) absolviert werden kann,  und

          Teilnahme an 2 Seminaren im Umfang von je 2 SWS.

 

          Alternative B  

          Durchführung einer umfangreichen Projektarbeit aus dem Bereich desVertiefungsgebietes, innerhalb eines Jahres. Diese wird mit 12 SWS angerechnet. Innerhalb des ersten Halbjahres der Projektarbeit wird ein Seminar im Umfang von 2 SWS durchgeführt, bei dem ein Seminarschein erworben werden muß.

          Projektarbeiten werden von den Professoren für Informatik des Fachbereiches ausgegeben. In der Regel handelt es sich um eine umfangreiche Programmentwicklung, die von einer Gruppe von Studenten innerhalb eines Jahres durchgeführt wird. Ausnahmsweise werden auch Einzelarbeiten vergeben. Die Durchführung dieser Projektarbeit wird von einem Betreuer koordiniert.

          Nach Abschluß der Projektarbeit berichten die Teilnehmer über Ihre Arbeit in einem Vortrag. Die Durchführung der Arbeit und eine Beschreibung der fertiggestellten Programme erfolgt in einer schriftlichen Dokumentation.

 

(c)     Während des Studiums ist die Teilnahme an einem mindestens sechswöchigen Industriepraktikum erforderlich. Dieses kann während der vorlesungsfreien Zeit in einem Wirtschaftsunternehmen oder in einer Institution, die nicht unmittelbar mit einer Universität in Verbindung steht, absolviert werden. In dem Praktikum sollen typische Studieninhalte des Studiengangs zur Anwendung kommen. Vor Aufnahme des Praktikums sollten deshalb in der Regel die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums absolviert sein. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, der zusammen mit einer Bestätigung des Arbeitgebers bei der Beantragung der Zulassung zur Diplomprüfung vorzulegen ist.

 

(d)     Die Diplomarbeit ist wesentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Ausbildung und soll dazu führen, daß der Studierende Probleme der Informatik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden mit Erfolg bearbeiten kann. Die Diplomarbeit wird in aller Regel in engem Zusammenhang mit dem gewählten Vertiefungsfach stehen. Themen für die Arbeit geben die Professoren für Informatik des Fachbereichs aus, sie können aber von anderen Professoren der Universität oder von Privatdozenten des Fachbereichs gestellt werden, falls für die Bearbeitung wesentlich Methoden der Informatik benötigt werden und sich ein Professor für Informatik am Fachbereich als Mitbetreuer bereit findet. Studierende sollten sich rechtzeitig mit einem oder mehreren Professoren wegen der Themenstellung in Verbindung setzen. Themenvorschläge der Kandidaten können dabei berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten regelt § 18 der Diplomprüfungsordnung.

 

(e)     Die im Hauptstudium besuchten Vorlesungen, Praktika und Seminare sollten im Hinblick auf die zu wählenden Prüfungen und die Diplomarbeit ausgewählt werden. Der Kandidat soll sich möglichst bald nach der Diplom-Vorprüfung von einem Professor des Fachbereiches über die weitere Gestaltung seines Studiums beraten lassen.

 

(f)      Nach dem achten Fachsemester sollte mit der Diplomprüfung begonnen werden. Für die Zulassung zur Diplomprüfung werden neben dem Zeugnis über die erfolgreiche Diplom-Vorprüfung in Informatik folgende Leistungsnachweise benötigt:

 

            - je ein benoteter Schein zu den Vorlesungen Mathematische Logik und Diskrete Mathematik

 

            - je ein benoteter Übungsschein aus den Bereichen Praktische Informatik und Theoretische Informatik

 

            - ein Bericht über ein mindestens sechswöchiges Industriepraktikum sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers.

 

           sowie

 

              - (A)zwei Seminarscheine in Informatik und zwei Scheine zu Fortgeschrittenenpraktika, davon einer zu einer Fortgeschrittenenarbeit in der Informatik; eines der Fortgeschrittenenpraktika kann außerhalb der Informatik oder als vertiefendes Praktikum (z.B. Datenbankpraktikum) absolviert werden;

          oder

 

              - (B)  ein Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Projektarbeit.

 

          Die Anforderungen in den Nebenfächern sind der Anlage zu entnehmen.

 

          Die Diplomarbeit kann im Anschluß an die übrigen Prüfungen durchgeführt werden; sie ist dann spätestens drei Monate nach Bestehen dieser Prüfungen zu beginnen. Mit Zustimmung des Betreuers kann die Arbeit auch vor Ablegen der übrigen Prüfungen begonnen werden. Die Prüfungen müssen in diesem Fall spätestens drei Monate nach Abgabe der Arbeit begonnen werden.

 

 

§ 7 Leistungsnachweise

(1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung oder an einem Praktikum wird vom Veranstaltungsleiter durch einen Übungs- oder Praktikumsschein bestätigt. Diese Scheine werden aufgrund folgender Kriterien ausgegeben:

 

(a)     Bei Übungen: Lösung von Übungsaufgaben, die im Zusammenhang von Vorlesungen und Übungen gestellt werden; der jeweilige Umfang wird zu Beginn des Semesters festgelegt. Darüber hinaus soll der Übungsteilnehmer durch Vortrag und Erläuterungen in Übungen (Tutorien) zeigen, daß er die eingereichte Lösung auch im Zusammenhang mit dem übrigen Stoff verstanden hat, sie ausreichend begründen und verständlich darstellen kann.

 

          Bei Praktika: Lösung von Praktikumsaufgaben mit Hilfe von Computerprogrammen. Der für einen Schein notwendige Umfang wird zu Beginn des Semesters festgelegt. Der Praktikumsteilnehmer soll dem Praktikumsbetreuer die erfolgreiche Lösung einer Aufgabe am Rechner demonstrieren.

 

(b)     Bestehen einer oder mehrerer Klausuren.

 

(c)     Bestehen eines oder mehrerer Kolloquien[1].

 

Die Kriterien (a), (b), (c) dürfen vom Veranstaltungsleiter einzeln oder kombiniert eingesetzt werden. Dabei soll die Gesamtzahl von Klausuren und Kolloquien höchstens 3 betragen. Die zugrundegelegten Kriterien und die Möglichkeit einer Nachprüfung werden zu Semesterbeginn genannt. In der Regel ist einem Kandidaten, der die Anforderungen unter (b) oder (c) bis zum Semesterende nicht erfüllt, die Möglichkeit einer Nachprüfung vor Beginn der Vorlesungszeit des darauf folgenden Semesters einzuräumen.

 

(2) Ein benoteter Übungs- oder Praktikumsschein wird vom Veranstaltungsleiter nur dann ausgegeben, wenn jeweils das Kriterium unter (a) und eines der Kriterien unter (b) oder (c) erfüllt sind.

 

(3) Die Teilnahme an einem Seminar kann vom Bestehen der Diplom-Vorprüfung oder einem anderen Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse abhängig gemacht werden. Die Zahl der Interessenten an einem Seminar kann begrenzt werden, wenn anderenfalls die Teilnehmerzahl für eine sinnvolle Seminararbeit zu groß würde. Die Kriterien hierfür werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

 

(4) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar wird vom Veranstaltungsleiter durch einen Seminarschein bestätigt. Seminarscheine werden aufgrund folgender Kriterien ausgegeben:

(a)     der Teilnehmer hat regelmäßig am Seminar teilgenommen und durch mindestens einen Vortrag gezeigt, daß er den von ihm vorgetragenen Stoff verstanden hat und daß er in der Lage war, denselben in angemessener Form darzustellen.

(b)     Selbständige Bearbeitung und Lösung von Problemen, die vom Veranstaltungsleiter im Zusammenhang mit dem Thema des Seminars gestellt werden.

(c)     Bestehen eines Kolloquiums über den Stoff des Seminars; ein solches Kolloquium kann jedoch Kriterium (a) nicht ersetzen.

Diese Kriterien können einzeln oder auch kombiniert eingesetzt werden. Der Veranstaltungsleiter macht die angewandten Kriterien bei der Vorbesprechung oder der Ausgabe der Seminarvorträge bekannt.

 

 

(5) Die erfolgreiche Durchführung einer Projektarbeit wird vom Veranstaltungsleiter, der die Projektarbeit betreut, durch ein Gutachten bestätigt. Das Gutachten wird aufgrund folgender Kriterien erstellt:

 

(a)     der Dokumentation der Projektarbeit und einem Abschlußbericht über die Durchführung des Projektes.

 

(b)     einem Vortrag über die Durchführung des Projektes und die erzielten Ergebnisse.

 

 

§ 8 Studienfachberatung

(1)     Für die Studienfachberatung ist der vom Fachbereich Mathematik und Informatik beauftragte Professor zuständig. Darüber hinaus stehen alle Professoren für Fragen der Studienfachberatung zur Verfügung.

 

(2)     Für Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte in Prüfungsfragen ist der Vorsitzende des Diplomprüfungsausschusses zuständig.

 

 

 

§ 9 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

 

 

§ 10 Übergangsregelungen

Studenten, die das Grundstudium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben und die Diplom-Vorprüfung noch nicht abgelegt haben, können das Grundstudium nach der bisherigen Studienordnung, müssen jedoch das Hauptstudium nach der neuen Studienordnung absolvieren.

Studenten, die vor Inkrafttreten dieser Studienordnung die Diplom-Vorprüfung bereits bestanden haben, können das Hauptstudium nach der bisherigen Studienordnung absolvieren.

 

 

Marburg, 19. Dezember 2000

 

 

 

 

 

(Prof. Dr. J. Steinebach,

Dekan des Fachbereichs Mathematik und Informatik

der Philipps-Universität Marburg)



*)  Alle in der Studienordnung verwendeten Personenbezeichnungen gelten sowohl für weibliche wie auch für männliche Personen.

 

[1] Ein Kolloquium ist eine mündliche Einzelprüfung, die in der Regel 15-20 Minuten dauert.