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Dieser Eintrag ist aus dem Wintersemester 2016/17 und möglicherweise veraltet. Ein aktuelles Äquivalent finden Sie hier.
LAaG Informatik — Basisbereich
In diesem Studienbereich sind Module im Umfang von insgesamt 30-39 LP zu absolvieren. Dabei sind i.d.R. fünf Module einzubringen, von denen die vier Informatikmodule stets verbindlich sind. Aus den beiden mathematischen Modulen (zur Linearen Algebra sowie zur Analysis) kann eines gewählt werden; Ausnahme: wer gleichzeitig auch Mathematik für Lehramt studiert, muss nur die vier Pflichtmodule in diesem Bereich absolvieren.
Bei einigen Modulen und Modulbezeichnungen hat es Änderungen gegeben, die in der Prüfungsordnung noch nicht berücksichtigt sind. Nachfolgend sind die aktuellen Module sowie in Klammern die früheren Module, die sie ersetzen, aufgeführt.
Liste der Module in diesem Studienbereich:
Sortierung: alphabetisch, nach Merkmal, nach Niveau und LP
Ohne Merkmal
- Algorithmen und Datenstrukturen für Lehramt an Gymnasien-Studierende (Basismodul, 9 LP)
(ersetzt: Praktische Informatik II: Datenstrukturen und Algorithmen für Lehramt an Gymnasien-Studierende) - Deklarative Programmierung für Lehramt an Gymnasien-Studierende (Basismodul, 9 LP)
(ersetzt: Konzepte von Programmiersprachen für Lehramt an Gymnasien-Studierende) - Einführung in die Didaktik der Informatik (Basismodul, 3 LP)
- Grundlagen der Analysis (Basismodul, 9 LP)
(ersetzt: Analysis für Informatiker) - Grundlagen der linearen Algebra (Basismodul, 9 LP)
(ersetzt: Lineare Algebra für Informatiker) - Objektorientierte Programmierung (Basismodul, 9 LP)
(ersetzt: Praktische Informatik I: Einführung in die Programmierung)
Bitte beachten Sie:
Diese Seite gilt für die im Wintersemester 2016/17 aktuellsten Prüfungsordnungen. Wenn Sie Ihr Studium nach einer früheren oder späteren Prüfungsordnung absolvieren, gelten gegebenenfalls andere Bestimmungen:
- WiSe 2016/17
- SoSe 2018
- WiSe 2018/19
- WiSe 2019/20
- WiSe 2020/21
- SoSe 2021
- WiSe 2021/22
- WiSe 2022/23
- WiSe 2023/24
Die Angaben im Online-Modulhandbuch wurden automatisch erstellt. Rechtsverbindlich sind die Angaben der Prüfungsordnung. Wenn Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, sind wir für Hinweise dankbar.