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Dieser Eintrag ist aus dem Wintersemester 2020/21 und möglicherweise veraltet. Es konnte kein aktuelles Äquivalent gefunden werden.
Experimentalphysik für Naturwissenschaftler I
(engl. Experimental Physics for Natural Sciences I)
Niveaustufe, Verpflichtungsgrad | Basismodul, Pflichtmodul |
Lehr- und Lernformen, Arbeitsaufwand |
, |
Leistungspunkte, Voraussetzungen zum Erwerb |
6 LP Studienleistung(en): 6 testierte Protokolle zu den einzelnen Praktikums-Versuchen Prüfungsleistung: Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 min) |
Sprache, Benotung |
,Die Benotung erfolgt mit 0 bis 15 Punkten gemäß der Prüfungsordnung für den Studiengang B.Sc. Physik. |
Dauer des Moduls, Häufigkeit |
, |
Modulverantwortliche(r) |
Inhalt
Siehe Fachbereich 13 -Physik
Qualifikationsziele
Die Studierenden erwerben wichtiges Fachwissen über die Zusammenhänge der Mechanik und der Wärmelehre. Anhand der fundamentalen experimentellen Befunde und ihrer mathematischen Beschreibung erlernen die Studierenden physikalische Methoden und Arbeitsweisen. Im Praktikum erlernen die Studierenden den praktischen Umgang mit Messgeräten und Experimentiertechniken.
Voraussetzungen
Keine.
Verwendbarkeit
Importmodul aus dem B.Sc. Physik.
Im Studiengang B.Sc. Informatik muss das Modul im Studienbereich Nebenfach Physik absolviert werden.
Literatur
(Keine Angaben.)
Bitte beachten Sie:
Diese Seite beschreibt ein Modul gemäß dem im Wintersemester 2020/21 aktuellsten gültigen Modulhandbuch. Die meisten für ein Modul gültigen Regeln werden nicht durch die Prüfungsordnung festgelegt, und können daher von Semester zu Semester aktualisiert werden. Folgende Versionen liegen im Online-Modulhandbuch vor:
- WiSe 2016/17
- SoSe 2018
- WiSe 2018/19
- WiSe 2019/20
- WiSe 2020/21
- SoSe 2021
- WiSe 2021/22
- WiSe 2022/23
- WiSe 2023/24 (kein Äquivalent)
Das Modulhandbuch enthält alle Module, unabhängig vom aktuellen Veranstaltungsangebot, vergleichen Sie dazu bitte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis in Marvin.
Die Angaben im Online-Modulhandbuch wurden automatisch erstellt. Rechtsverbindlich sind die Angaben der Prüfungsordnung. Wenn Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, sind wir für Hinweise dankbar.