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Intermediate Finance
(engl. Intermediate Finance)

Niveaustufe, Verpflichtungsgrad Vertiefungsmodul, Wahlpflichtmodul
Lehr- und Lernformen,
Arbeitsaufwand
Vorlesung (2 SWS) und Übung (2 SWS),
(Kontaktstunden: 45 Stunden, Vor- und Nachbereitung: 68 Stunden, Prüfungsvorbereitung: 67 Stunden)
Leistungspunkte,
Voraussetzungen zum Erwerb
6 LP
Klausur. WICHTIG: Dieses Modul wird vom FB02 angeboten; die Prüfung kann nur 2 mal wiederholt werden.
Sprache,
Benotung
Englisch,
Die Benotung erfolgt mit 0 bis 15 Punkten gemäß der Prüfungsordnung für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre.
Dauer des Moduls,
Häufigkeit
Ein Semester,
Jedes Sommersemester
Modulverantwortliche(r) Prof. Dr. Bernhard Nietert

Inhalt

  • Überblick über Arbitrage-Theorie unter Sicherheit
  • Investitionsbewertung unter Steuern
  • Portfolio-Selektions-Theorie (Bonds und Aktien)
  • Bewertungstheorie unter Risiko (Capital Asset Pricing Model, Optionsbewertung
  • Hedging

Qualifikationsziele

Studierende sind nach dem Abschluss des Moduls in der Lage,

  • unterschiedliche Zugänge zu fortgeschrittenen Investitions- und Finanzproblemen zu erkennen und nachzuvollziehen und
  • Investitions- und finanzwirtschaftliche Entscheidungen unter Risiko zu treffen.

Voraussetzungen

Keine.


Verwendbarkeit

Importmodul aus dem B.Sc. Betriebswirtschaftslehre.

Im Studiengang M.Sc. Mathematik kann das Modul im Studienbereich Profilbereich Betriebswirtschaftslehre absolviert werden.


Literatur

(Keine Angaben.)



Bitte beachten Sie:

Diese Seite beschreibt ein Modul gemäß dem im Wintersemester 2025/26 aktuellsten gültigen Modulhandbuch. Die meisten für ein Modul gültigen Regeln werden nicht durch die Prüfungsordnung festgelegt, und können daher von Semester zu Semester aktualisiert werden. Folgende Versionen liegen im Online-Modulhandbuch vor:

Das Modulhandbuch enthält alle Module, unabhängig vom aktuellen Veranstaltungsangebot, vergleichen Sie dazu bitte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis in Marvin.

Die Angaben im Online-Modulhandbuch wurden automatisch erstellt. Rechtsverbindlich sind die Angaben der Prüfungsordnung. Wenn Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, sind wir für Hinweise dankbar.