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Dieser Eintrag ist aus dem Wintersemester 2016/17 und möglicherweise veraltet. Es konnte kein aktuelles Äquivalent gefunden werden.

CS 420L — Software-Praktikum für Lehramt an Gymnasien-Studierende
(engl. Practical Course in Software Engineering for Pre-Service-Teachers)

Niveaustufe, Verpflichtungsgrad Vertiefungsmodul, Wahlpflichtmodul
Lehr- und Lernformen,
Arbeitsaufwand
Vorlesung (1 SWS), Praktikum (3 SWS),
180 Stunden (Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen 72 h, Vor- und Nachbereitung inklusive Studienleistungen 78 h, Vorbereitung und Ablegen von Prüfungsleistungen 30h)
Leistungspunkte,
Voraussetzungen zum Erwerb
6 LP
Studienleistung(en): Drei Studienleistungen: Auslieferung des erstellten Softwaresystems, Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse. Die Studienleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung.
Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (30 Min.)
Sprache,
Benotung
Deutsch,
Die Benotung erfolgt mit 0 bis 15 Punkten gemäß der Prüfungsordnung für den Studiengang LAaG Informatik. Im Falle des Nichtbestehens stehen für die Prüfung insgesamt 3 Versuche zur Verfügung.
Dauer des Moduls,
Häufigkeit
Ein Semester,
Jedes Sommersemester
Modulverantwortliche(r) N.N.

Inhalt

  • Problemanalyse, Entwurf, Implementierung, Qualitätssicherung und Dokumentation eines größeren Softwaresystems auf der Basis von modernen Konzepten und Werkzeugen der Softwaretechnik
  • Planung und Durchführung von Softwareprojekten
  • Iterative Softwareentwicklung, in der jede Iterationsstufe mit einer Meilensteinabnahme abschließt. Die Meilensteinabnahmen sind keine Prüfungen, sondern geben den Studierenden Feedback zum jeweiligen Stand ihres Projekts.
  • Präsentation von Projektergebnissen
  • Diskussion und Planung der Durchführung von Software-Projekten in der gymnasialen Oberstufe

Qualifikationsziele

Kompetenzen:

  • Einsatz wissenschaftlicher Arbeitsweisen (Erkennen, Formulieren, Lösen von Problemen, Abstraktionsvermögen)
  • Fähigkeit zur Software-Entwicklung im Team
  • Mündliche Kommunikationsfähigkeit, freie Rede vor einem Publikum und bei einer Diskussion
  • Didaktische Aufbereitung von Unterrichtsstoff

Qualifikationsziele:

Die Studierenden

  • sammeln praktische Erfahrung in der systematischen Entwicklung eines größeren Softwaresystems entlang eines definierten Softwareentwicklungsprozesses,
  • vertiefen ihre Modellierungs- und Programmierkenntnisse,
  • sammeln praktische Erfahrung in der Erstellung qualitativ hochwertiger Software,
  • erproben strukturierte Teamarbeit über einen längeren Zeitraum
  • erlernen Projektmanagementaufgaben unter Anleitung nach Prinzipien der Softwaretechnik,
  • machen praktische Erfahrungen in der Dokumentation und Präsentation von Projektergebnissen.

Voraussetzungen

Keine. Empfohlen werden die Kompetenzen, die in den Modulen Objektorientierte Programmierung (CS 110), Algorithmen und Datenstrukturen für Lehramt an Gymnasien-Studierende (CS 210L) und Einführung in die Softwaretechnik (CS 340) vermittelt werden


Verwendbarkeit

Das Modul kann im FB12 verwendet werden im Studiengang bzw. in den Studiengängen

  • LAaG Informatik

Im Studiengang LAaG Informatik kann das Modul im Studienbereich Vertiefungsbereich absolviert werden.


Literatur

(Keine Angaben.)



Bitte beachten Sie:

Diese Seite beschreibt ein Modul gemäß dem im Wintersemester 2016/17 aktuellsten gültigen Modulhandbuch. Die meisten für ein Modul gültigen Regeln werden nicht durch die Prüfungsordnung festgelegt, und können daher von Semester zu Semester aktualisiert werden. Folgende Versionen liegen im Online-Modulhandbuch vor:

  • WiSe 2016/17
  • SoSe 2018
  • WiSe 2018/19 (kein Äquivalent)
  • WiSe 2019/20 (kein Äquivalent)
  • WiSe 2020/21 (kein Äquivalent)
  • SoSe 2021 (kein Äquivalent)
  • WiSe 2021/22 (kein Äquivalent)
  • WiSe 2022/23 (kein Äquivalent)
  • WiSe 2023/24 (kein Äquivalent)

Das Modulhandbuch enthält alle Module, unabhängig vom aktuellen Veranstaltungsangebot, vergleichen Sie dazu bitte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis in Marvin.

Die Angaben im Online-Modulhandbuch wurden automatisch erstellt. Rechtsverbindlich sind die Angaben der Prüfungsordnung. Wenn Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, sind wir für Hinweise dankbar.