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Kosten- und Leistungsrechnung
(engl. Cost-Benefit Accounting)
Niveaustufe, Verpflichtungsgrad | Basismodul, Pflichtmodul |
Lehr- und Lernformen, Arbeitsaufwand |
Vorlesung, Übung, Selbststudium, 180 Stunden (Kontaktstunden: 56 Stunden, Vor- und Nachbereitung: 56 Stunden, Prüfungsvorbereitung: 68 Stunden) |
Leistungspunkte, Voraussetzungen zum Erwerb |
6 LP Klausur |
Sprache, Benotung |
Deutsch,Die Benotung erfolgt mit 0 bis 15 Punkten gemäß der Prüfungsordnung für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre. |
Dauer des Moduls, Häufigkeit |
Ein Semester, Jedes Sommersemester |
Modulverantwortliche(r) | Prof. Dr. Ingrid Göpfert |
Inhalt
Das Modul beschäftigt sich mit einer grundlegenden Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung.
Qualifikationsziele
Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage,
(1) die wesentlichen Instrumente der Kosten- und Leistungsrechnung zu beschreiben und zu erläutern sowie
(2) diese Instrumente in Fallbeispielen anzuwenden und kritisch zu hinterfragen.
Voraussetzungen
Keine
Verwendbarkeit
Importmodul aus dem B.Sc. Betriebswirtschaftslehre.
Im Studiengang B.Sc. Wirtschaftsmathematik muss das Modul im Studienbereich Wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt: Accounting and Finance absolviert werden.
Literatur
- Göpfert/Grünert/Braun (2017): Übungsbuch Kostenrechnung, 3., aktualisierte Auflage, Dänischenhagen 2017.
Bitte beachten Sie:
Diese Seite beschreibt ein Modul gemäß dem im Wintersemester 2023/24 aktuellsten gültigen Modulhandbuch. Die meisten für ein Modul gültigen Regeln werden nicht durch die Prüfungsordnung festgelegt, und können daher von Semester zu Semester aktualisiert werden. Folgende Versionen liegen im Online-Modulhandbuch vor:
- WiSe 2016/17
- SoSe 2018
- WiSe 2018/19
- WiSe 2019/20
- WiSe 2020/21
- SoSe 2021
- WiSe 2021/22
- WiSe 2022/23
- WiSe 2023/24
Das Modulhandbuch enthält alle Module, unabhängig vom aktuellen Veranstaltungsangebot, vergleichen Sie dazu bitte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis in Marvin.
Die Angaben im Online-Modulhandbuch wurden automatisch erstellt. Rechtsverbindlich sind die Angaben der Prüfungsordnung. Wenn Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, sind wir für Hinweise dankbar.